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ein Händler Kaufpreis und Porto zurück erstattet, wenn die Artikel zerbrochen ankommen.
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die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes auch ganz ohne Angabe von Gründen zurückgenommen wird.
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die Ware im zugesagten Zustand sein muss, ansonsten gilt: Geld zurück.
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ein Händler im Normalfall immer freundlich bleibt.
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ein Privatmensch auf entsprechende Anfragen zur Rücknahme gerne einfach nicht antwortet oder sie strikt ablehnt.
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ein Privatmensch bei einem Schaden zuerst einmal sagt: "Ich habe ordentlich verpackt. Ich habe doch Vorsicht-zerbrechlich auf das Paket geschrieben. Du musst dich an das Versandunternehmen wenden, das Paket war versichert. Bei Privatverkäufen haftet der Versender nicht."