Verpackungsverordung-Rückrufaktion

Verpackungsverordung-Rückrufaktion

Ich habe heute wieder ein ganz besonderes Schmankerl für euch. Genau richtig für den Kaffeeklatsch am Sonntagnachmittag. Soll ja nicht langweilig werden, wenn ihr die Wildrose-Kaffeetassen auf den Tisch stellt und den Kuchen auf einer Kuchenplatte von Paloma Picasso in die Mitte des Tisches stellt ... (Bild im Kopf? Prima!)
Der Text liegt in Form eines Zeitungsausschnitts vor, den ich nicht veröffentlichen will, weil es da bestimmt ein „Gesetz gegen das Posten von Zeitungsausschnitten ohne besondere dreiseitige Erlaubnis der Redaktion aus dem Jahre 1748“ gibt. Also müsst ihr mir wohl einfach glauben, dass es so ist. So wie man ja auch glaubt, dass die EU gut für die EU ist.
Die neue Verpackungsverordnung, die seit dem 12.08.26 gilt, geht viral. Ob TikTok, Facebook oder Instagram – überall ist sie Thema.
Denn die meisten kleinen oder mittleren Unternehmen mussten ihren Kunden sagen:
Sorry, wir dürfen dich nicht mehr beliefern. Leider musst du jetzt aus Spanien nach Deutschland umziehen oder dir zumindest eine Ferienwohnung in Berlin-Mitte besorgen, sonst ist Schluss mit Summerday und Alt Amsterdam.“
Wenn VIELE das posten, dann wissen auch VIELE davon. Und dann dringt VIEL Empörung vielleicht irgendwann genau dorthin, wo diese seltenblöden Ideen entstanden sind.
Und jetzt kommt das Sahnehäubchen:
In einem Zeitungsartikel steht, dass bereits ein Gesetzentwurf beim EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten vorliegt, um diese Regelung wieder zu ändern.
Datum des Artikels von Sven Christian Schulz für das RedaktionsNetzwerk Deutschland (Werbung durch Namensnennung): 11.08.26.
Beginn der neuen Verpackungsverordnung: 12.08.26.
Bis dahin werden die Mitgliedsstaaten aufgerufen, keine Strafen zu verhängen und die gerade erst gültigen Regeln nicht durchzusetzen. Denn niemand soll den Verkauf in andere EU-Staaten einstellen oder Strafen befürchten.
Hä?
Die Verordnung befindet sich also offenbar schon in der Rückrufaktion, bevor sie richtig im Regal angekommen ist.
Vielleicht gibt es demnächst für EU-Verordnungen auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Wir fassen das mal in einfache Worte:
Ab dem 12.08.26 haben wir eine neue Verordnung, an die man sich selbstverständlich halten muss. Gleichzeitig werden diejenigen, die Verstöße bestrafen könnten, gebeten, die Regeln bitte erst einmal nicht durchzusetzen, damit niemand Angst vor einer Strafe haben muss.
Kann aber natürlich sein, dass die Zuständigen diese Bitte nicht besonders beeindruckt und sie trotzdem strafen.
Das wäre dann halt blöd gelaufen.
Oder anders gesagt: Parkverbot ab morgen. Aber liebes Ordnungsamt, bitte vorerst nicht hinschauen.
Und wenn die Miniunternehmer sich inzwischen ein paar Versandländer geleistet haben, weil sie hoffen, dass sie im Weihnachtsgeschäft viele, viele Pakete dorthin versenden werden ... dann kann es sein, dass sie in ein paar Wochen hören:
„Ätsch, das Geld hättest du dir sparen können, weil wir das schon wieder abgeschafft haben. Aber jetzt hast du einen Vertrag unterschrieben, an den DU dich gefälligst halten musst.“
Wenn diese Verordnung also tatsächlich korrigiert wird, könnt ihr eure Ferienwohnung in Berlin-Mitte dann auch gleich wieder verkaufen. Ja, vermutlich mit Verlust, weil das dann jeder so macht – aber ein bisschen Schwund ist halt immer.
Ach, waren das vor 25 Jahren noch Zeiten, als wir unsere Pakete einfach verschickt haben ...
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